Standpunkte
12. Januar 2021

Ein Drittel aller Walliser Arbeitnehmenden sind aktuell in Kurzarbeit!
Rund 60'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Arbeit nicht oder nur teilweise ausführen.
"Das hat es noch nie gegeben und wird es hoffentlich auch nie wieder geben" wird der Chef der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit im Walliser Boten von heute zitiert. Die anhaltende Corona-Krise trifft die Gastgewerbe- und Tourismusbranche unverändert massiv und eine Entspannung ist leider nicht in Sicht. Viele Inhaber und Geschäftsführer solcher Betriebe befinden sich in einer verzweifelten, nicht enden wollenden Lage. Einerseits sind sie auf den, nach der zwischenzeitlich verkündeten Öffnung, gekauften Vorräten sitzen geblieben, haben die Fixkosten die ihnen bleiben und andererseits können sie ihr Personal wegen der angeordneten Schliessung nicht beschäftigen. Obwohl der Betrieb für die Angestellten Kurzarbeitsentschädigung beantragen kann um diesen die Löhne zu 80% zu bezahlen bleiben die Kosten für die Sozialleistungen zu 100% zu leisten. Zudem bleiben die Bundesbehörden beharrlich und halten an der Voranmeldefrist, also der Frist zwischen Hinterlegung der Voranmeldung und dem erstmaligen Recht auf Kurzarbeitsgelder, fest. Während dieser Frist sind die Löhne in vollem Umfang geschuldet und momentan ohne Kompensation voll zu Lasten des Arbeitgebers. Diese Hürde gilt es rückwirkend abzuschaffen und die entsprechenden Gelder müssen fliessen.
Da der Bund leider immer noch keinerlei Regelungen ausgearbeitet hat, wie die betroffenen Betriebe unterstützt werden sollen, müssen Restaurants, Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder und andere Feizeitbetriebe aufgrund der Lohnfortzahlungspflicht ihren Angestellten das Salär auszahlen, ohne gleichzeitig Kurzabeitsgelder zu erhalten. Das lässt die Sorgen dieser Leute weiter steigen. Die Sozialpartner im Gastgewerbe (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) fordern den Bundesrat ebenfalls dazu auf, per sofort und per Notverordnung A-fonds-perdu-Beiträge bereitzustellen. Leider musste festgestellt werden, dass die im Rahmen der national beschlosssenen Härtefallregelung in Aussicht gestellten Ersatzzahlungen noch nicht in den Betrieben angekommen sind.
Obwohl die dafür zuständigen Bundesräte Parmelin (Volkswirtschaft) und Maurer (Finanzen) das Problem wohl nicht erkennen oder nicht anpacken wollen kann es so nicht weitergehen. Der Kanton Wallis hat im Januar beschlossen, Unternehmen denen eine Schliessung auferlegt wurde, sofort deutliche zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen; maximal 25% des Umsatzverlustes, mit einer Obergrenze von CHF 100'000 pro Monat. Sehr löblich dieser Entscheid der Walliser Regierung und der Staatsräte Schmidt (Finanzen) und Darbellay (Volkswirtschaft). Aber leider ist dies trotz allem nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Der Bund muss endlich Bürokratie abbauen und zum einen A-Fonds-Perdu-Beiträge an die Betriebe zahlen sowie die die Barrieren für die Kurzarbeitsentschädigung aufheben (wie bereits im März). Der Bund darf sich nicht weiter aus seiner Verantwortung stehlen.

Die Auswirkungen auf andere Branchen beginnen; so etwa haben Transportunternehmen weniger wirtschaften können, Produzenten und Zulieferer für das Gastgewerbe verzeichnen weniger Umsätze u.s.w. In der Privatwirtschaft wird durch die Lohneinbussen viel weniger Geld vorhanden sein, mögliche geplante Investitionen werden zurückgestuft. Was die aktuelle Situation auf andere Berufsbranchen wie das Baugewerbe hat, wird sich in der Zukunft zeigen.
Unsere Vertreter in Bundesbern sowie unsere Staatsräte werden weiter Druck machen müssen - dies fordern Arbeitgeber, Arbeitnehmer und alle Beteiligten.